Energiesparfenster: Förderung durch KfW und BAFA erklärt
Förderung & FinanzierungLesedauer: 8 Min.Januar 2026

Energiesparfenster: Förderung durch KfW und BAFA erklärt

Beim Einbau energieeffizienter Fenster können Sie staatliche Zuschüsse erhalten. Wir erklären Voraussetzungen, Antragsverfahren und typische Förderhöhen.

Staatliche Förderung für Energiesparfenster nutzen

Wer alte, schlecht dämmende Fenster gegen moderne Energiesparfenster austauscht, leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimawende – und kann dabei erhebliche staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. In Deutschland gibt es mehrere Förderprogramme, die den Fenstertausch finanziell attraktiver machen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Programme es gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag funktioniert.

Das wichtigste Programm: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) den Einbau energieeffizienter Fenster und Türen.

Förderhöhe und Konditionen

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: Zusätzliche 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erstellt von einem Energieberater
  • Maximale förderfähige Kosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Maximaler Zuschuss: 12.000 Euro (20 % × 60.000 €) mit iSFP-Bonus
  • Technische Voraussetzungen für Fenster

    Der einzubauende Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters) muss ≤ 0,95 W/m²K betragen. Das entspricht mindestens einer Dreifachverglasung in Kombination mit einem gut dämmenden Rahmen.

    Fenster mit Zweifachverglasung erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht und sind damit nicht förderfähig.

    Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers)
  • Gemeinden und Körperschaften
  • Unternehmen (für wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude)
  • Neubaumaßnahmen sind nicht förderfähig – die Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude.

    Pflicht zur Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

    Seit 2021 ist für die BEG EM ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Dieser:

  • Bestätigt die technische Eignung der Maßnahme
  • Erstellt die notwendige Technische Projektbeschreibung (TBP)
  • Bestätigt nach Abschluss die korrekte Durchführung (Verwendungsnachweis)
  • Ein EEE aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie unter zugelassene-energieberater.de.

    Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die BAFA-Förderung

  • Schritt 1 – Energieberater beauftragen: Suchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten und beauftragen Sie ihn mit der Begleitung Ihrer Maßnahme
  • Schritt 2 – Angebot einholen: Lassen Sie Angebote von Fensterbauern erstellen, die Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K liefern und einbauen können
  • Schritt 3 – Antrag stellen: Stellen Sie den Förderantrag über das BAFA-Kundenportal unter foerderportal.bund.de – vor Auftragserteilung
  • Schritt 4 – Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt des Bescheids (oder einer Bestätigung des Antragseingangs) darf der Auftrag erteilt werden
  • Schritt 5 – Einbau durchführen lassen: Der Fachbetrieb baut die Fenster ein; der Energieberater prüft und bestätigt die Maßnahme
  • Schritt 6 – Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung des Energieberaters beim BAFA ein
  • Schritt 7 – Auszahlung: Das BAFA überweist den Zuschuss auf Ihr Konto
  • KfW-Kredit 261: Für umfassende Sanierungen

    Wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenderen Sanierung ist, kommt der KfW-Kredit 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) in Betracht.

    Vorteile des KfW 261

  • Zinsgünstiges Darlehen: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: Je nach erreichtem Effizienzstandard 5–15 % Tilgungszuschuss
  • Kombinierbar mit BAFA: Kredit und Zuschuss können für verschiedene Maßnahmen im selben Projekt kombiniert werden
  • Wichtig: BAFA-Zuschuss und KfW 261 können nicht für dieselbe Maßnahme (also dasselbe Fenster) gleichzeitig beantragt werden.

    Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG

    Eine dritte Möglichkeit ist die steuerliche Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes. Diese gilt für:

  • Selbstgenutzte Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind
  • Eigentümer, die keine BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt haben
  • Konditionen

  • 20 % der Sanierungskosten werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen
  • Verteilt auf 3 Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr)
  • Maximal 40.000 Euro Steuerminderung pro Wohnobjekt
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
  • Eine Bescheinigung des Fachbetriebs auf amtlichem Formular ist notwendig
  • Diese Option ist besonders attraktiv für Steuerpflichtige mit hohem Steuersatz und wenn keine BAFA-Förderung in Anspruch genommen wird.

    Regionale Förderprogramme

    Zusätzlich zu den Bundesförderprogrammen bieten viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme an. Recherchieren Sie über:

  • Das Förderdatenbank-Portal des Bundesministeriums (foerderung.de)
  • Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
  • Ihren regionalen Energieversorger
  • Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

  • Auftrag vor Antragstellung vergeben: Der häufigste Fehler. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt wurde, verliert den Förderanspruch
  • Zu niedrigen U-Wert im Angebot: Prüfen Sie, ob die bestellten Fenster tatsächlich Uw ≤ 0,95 W/m²K erreichen – und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen
  • Keinen Energieberater eingebunden: Ohne zugelassenen EEE ist die Förderung nicht möglich
  • Verwendungsnachweis zu spät eingereicht: Halten Sie die Fristen ein – in der Regel 12–24 Monate nach Bewilligung
  • Fazit: Förderung lohnt sich fast immer

    Bei einem typischen Fenstertausch in einem Einfamilienhaus mit Investitionskosten von 10.000–15.000 Euro können Sie durch die BAFA-Förderung 1.500–3.000 Euro zurückbekommen. Das senkt die Amortisationszeit deutlich und macht energieeffiziente Fenster wirtschaftlich noch attraktiver.

    Häufige Fragen

    Welche Förderung gibt es für Energiesparfenster: Förderung durch KfW?

    Wer alte, schlecht dämmende Fenster gegen moderne Energiesparfenster austauscht, leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimawende – und kann dabei erhebliche staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.

    Wie beantrage ich eine Förderung für Energiesparfenster: Förderung durch KfW?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) den Einbau energieeffizienter Fenster und Türen.

    Wie viel Förderung kann ich für Energiesparfenster: Förderung durch KfW bekommen?

    Wer alte, schlecht dämmende Fenster gegen moderne Energiesparfenster austauscht, leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimawende – und kann dabei erhebliche staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.

    Kann ich mehrere Förderprogramme für Energiesparfenster: Förderung durch KfW kombinieren?

    Zusätzlich zu den Bundesförderprogrammen bieten viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme an.

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