Politik & RegulierungLesedauer: 6 Min.Januar 2026

CE-Pflicht bei Fenstern: Was die europäische Zertifizierung bedeutet

Seit 2013 ist das CE-Kennzeichen für Fenster in der EU Pflicht. Was die Bauproduktverordnung verlangt, wer kontrolliert – und was passiert, wenn das Zeichen fehlt.

CE-Kennzeichen: keine Option, sondern Pflicht

Seit dem 1. Juli 2013 ist das CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, verpflichtend. Die Rechtsgrundlage ist die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO, Verordnung Nr. 305/2011). Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar – kein nationales Umsetzungsgesetz ist nötig.

Für Fenster und Außentüren gilt die harmonisierte europäische Norm EN 14351-1 als technische Bezugsnorm für das CE-Kennzeichen.

Was bedeutet das CE-Kennzeichen?

Das CE-Kennzeichen ist keine Qualitätsprüfung durch eine Behörde, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller:

  • Das Produkt entspricht den Anforderungen der harmonisierten Norm
  • Die Leistungsmerkmale wurden nach definierten Methoden bestimmt
  • Die Leistungserklärung (DoP) ist abrufbar
  • Eine Notifizierte Stelle hat die Anforderungen an die Produktionskontrolle überwacht
  • Das CE-Zeichen allein sagt nicht, ob ein Fenster gut oder schlecht ist – es sagt nur, dass die Leistungswerte deklariert wurden. Ein Fenster mit Uw = 2,5 W/m²K und CE-Zeichen ist zertifiziert, aber energetisch schlecht.

    Die Bauprodukteverordnung (BauPVO)

    Die BauPVO ist das zentrale EU-Gesetz für Bauprodukte. Wesentliche Grundsätze:

  • Hersteller müssen für CE-pflichtige Produkte eine Leistungserklärung (DoP) erstellen
  • Die DoP enthält alle Leistungsmerkmale, für die das Produkt in Bezug auf die harmonisierte Norm geprüft wurde
  • Leistungswerte dürfen deklariert oder als „keine Leistung festgestellt" (NPD) angegeben werden
  • Wenn ein Wert deklariert wird, muss er stimmen – Hersteller haften für falsche Angaben
  • Leistungserklärung (DoP) – das wichtigste Dokument

    Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das Kerndokument der CE-Kennzeichnung:

  • Jeder Hersteller muss eine DoP für jeden Fenstertyp erstellen
  • Die DoP wird online veröffentlicht und muss auf Anfrage an Käufer und Verwender weitergegeben werden
  • Inhalt: Produktidentifikation, harmonisierte Norm, Leistungsmerkmale und -werte
  • Format ist EU-weit einheitlich
  • Für Förderanträge (BAFA, KfW) ist die DoP oft der wichtigste Nachweis für die angegebenen Leistungswerte (Uw, Ug, Uf).

    Was im CE-Kennzeichen steht

    Das CE-Label am Fenster (aufgeklebt, aufgedruckt oder eingraviert) enthält:

  • CE-Symbol
  • Jahreszahl der ersten Anbringung
  • Kennnummer der Notifizierten Stelle (z. B. 0626 für ift Rosenheim)
  • Name und Kontaktdaten des Herstellers
  • Produktbezeichnung
  • Bezugsnorm (EN 14351-1)
  • Wesentliche Leistungsmerkmale
  • Was wenn kein CE-Kennzeichen vorhanden ist?

    Fenster ohne CE-Kennzeichen dürfen in der EU seit 2013 nicht mehr legal in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen:

  • Sonderanfertigungen ohne Seriencharakter in sehr kleinen Mengen (Einzelstücke)
  • Fenster, die ausschließlich außerhalb der EU eingesetzt werden
  • Historische Fenster ohne bauproduktrechtliche Einordnung (Restaurierung)
  • Für alle serienmäßig hergestellten Fenster, die verkauft werden, gilt: CE-Pflicht. Wer Fenster ohne CE-Kennzeichen verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Das Produkt kann aus dem Markt genommen werden.

    Wer kontrolliert die CE-Kennzeichnung?

    In Deutschland liegt die Marktüberwachung für Bauprodukte bei den Bundesländern. Die Zuständigkeit liegt je nach Land bei:

  • Bauaufsichtsbehörden der Länder
  • Gewerbeaufsichtsämtern
  • Landesämtern für Bau und Verkehr
  • Die Marktüberwachung prüft stichprobenartig:

  • Ob Produkte korrekt CE-gekennzeichnet sind
  • Ob die deklarierten Werte der Realität entsprechen (ggf. eigene Prüfung)
  • Ob die DoP vollständig und korrekt ist
  • Bei Feststellung von Verstößen können Behörden Verkaufsverbote, Rückrufe und Bußgelder verhängen.

    Notifizierte Stellen und ihre Rolle

    Notifizierte Stellen (Notified Bodies) werden von den EU-Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission gemeldet und haben das Recht, im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens tätig zu werden. Für Fenster bedeutet das:

  • Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-System)
  • Erstinspektion der Produktionsstätte
  • Regelmäßige Überwachungsbesuche
  • Stichprobenprüfungen aus der Produktion
  • Bekannteste Notifizierte Stellen für Fenster in Deutschland:

  • ift Rosenheim (NB 0626)
  • TÜV SÜD
  • MPA Stuttgart
  • Folgen für den Käufer

    Für den Fensterkäufer bedeutet die CE-Pflicht:

  • Schutz: Man kann sicher sein, dass die Leistungswerte deklariert und nachweisbar sind
  • Vergleichbarkeit: Gleiche Werte (Uw, Ug) nach derselben Norm ermöglichen echten Produktvergleich
  • Haftung: Stimmen deklarierte Werte nicht mit der Realität überein, kann der Käufer Ansprüche geltend machen
  • Förderung: DoP-Werte sind Grundlage für Förderanträge
  • Fazit

    Das CE-Kennzeichen ist für Fenster und Außentüren seit 2013 Pflicht in der EU. Es ist keine Qualitätsgarantie, aber die Grundlage für transparente Leistungsangaben und Vergleichbarkeit. Fehlende CE-Kennzeichnung ist ein klares Warnsignal beim Fensterkauf – wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich die Leistungserklärung vorlegen.

    Häufige Fragen

    Was regelt das Gesetz zu CE-Pflicht Fenstern: Was europäische?

    Juli 2013 ist das CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, verpflichtend. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar – kein nationales Umsetzungsgesetz ist nötig.

    Welche Normen gelten für CE-Pflicht Fenstern: Was europäische?

    Für Fenster und Außentüren gilt die harmonisierte europäische Norm EN 14351-1 als technische Bezugsnorm für das CE-Kennzeichen.

    Müssen Eigentümer CE-Pflicht Fenstern: Was europäische nachrüsten?

    Juli 2013 ist das CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, verpflichtend.

    Welche Fristen gelten für CE-Pflicht Fenstern: Was europäische?

    Juli 2013 ist das CE-Kennzeichen für Fenster und Außentüren, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, verpflichtend.

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