Gewährleistung beim Fenstereinbau: 2 Jahre – und dann?
Handwerkliche Leistungen sind 2 Jahre gewährleistungspflichtig. Was das bedeutet, welche Mängel abgedeckt sind und wie Sie Ansprüche durchsetzen.
Was bedeutet Gewährleistung beim Handwerk?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Handwerksbetrieb auf Mangelbeseitigung. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Werkvertragsrecht geregelt (§§ 633 ff. BGB) und gilt automatisch – ohne dass der Betrieb sie explizit anbieten muss.
Beim Fenstereinbau als Werkleistung beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab der förmlichen Abnahme der Leistung.
Was genau ist mit „Abnahme" gemeint?
Die Abnahme ist der Moment, in dem der Auftraggeber die fertige Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert. Sie muss nicht förmlich sein – in der Praxis gilt oft das Datum, an dem der Auftraggeber die Schlussrechnung bezahlt oder das Fenster ohne Beanstandung in Betrieb nimmt.
Wichtig: Von diesem Datum an laufen die 2 Jahre. Daher sollten Sie:
Was ist in der Gewährleistung enthalten?
Mängel an der Werkleistung (Einbau)
Mängel am gelieferten Produkt
Wenn der Fensterbauer sowohl Produkt als auch Einbau aus einer Hand angeboten hat, haftet er auch für Produktmängel:
Was ist NICHT in der gesetzlichen Gewährleistung?
Die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten
In den ersten 12 Monaten nach Abnahme gilt eine gesetzliche Vermutung (§ 477 BGB analog): Es wird angenommen, dass ein aufgetretener Mangel schon bei Übergabe vorhanden war – Sie müssen das nicht beweisen. Der Betrieb muss beweisen, dass der Mangel erst danach entstanden ist.
Nach 12 Monaten kehrt sich das um: Dann müssen Sie als Auftraggeber nachweisen, dass der Mangel auf einen Fehler des Betriebs zurückgeht. Das ist deutlich schwieriger – holen Sie im Zweifel ein Sachverständigengutachten ein.
Und nach 2 Jahren? Was dann gilt
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erlöschen Ihre Ansprüche auf Nachbesserung aus der gesetzlichen Gewährleistung. Was jedoch weiterhin gilt:
Praktische Tipps für den Gewährleistungsfall
Fazit
Die 2-jährige Gewährleistung beim Fenstereinbau ist ein starkes Schutzrecht. Entscheidend ist, dass Sie Mängel schriftlich und fristgerecht rügen und den Betrieb zur Nachbesserung auffordern. Kombiniert mit Herstellergarantien sind Sie in der Regel gut geschützt – auch über die gesetzliche Frist hinaus.
Häufige Fragen
Wie finde ich einen guten Fachbetrieb für Gewährleistung beim Fenstereinbau: 2?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Handwerksbetrieb auf Mangelbeseitigung.
Worauf achte ich beim Vergleich von Angeboten für Gewährleistung beim Fenstereinbau: 2?
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Welche Fragen sollte ich dem Fachbetrieb für Gewährleistung beim Fenstereinbau: 2 stellen?
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Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter für Gewährleistung beim Fenstereinbau: 2?
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