SicherheitLesedauer: 7 Min.Januar 2026

Sicherheitsfenster in Mietwohnungen: Wer muss handeln?

In Mietwohnungen stellt sich die Frage: Muss der Vermieter für Einbruchschutz sorgen? Wir klären Verkehrssicherungspflicht, Mieterrechte und Kostentragung.

Einbruchschutz in Mietwohnungen: Eine rechtlich komplexe Frage

Mieter möchten in ihrer Wohnung sicher wohnen – und das schließt auch Einbruchschutz ein. Doch die Frage, wer für die Sicherheit der Fenster verantwortlich ist und wer die Kosten trägt, ist im deutschen Mietrecht nicht so einfach beantwortet wie man denken könnte. Dieser Artikel erklärt die rechtliche Ausgangslage, die Rechte und Pflichten beider Seiten und gibt praktische Handlungsempfehlungen.

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

Jeder Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber seinen Mietern. Das bedeutet: Die Mietsache muss so beschaffen sein, dass keine unmittelbaren Gefahren für die körperliche Unversehrtheit der Mieter entstehen.

Für Fenster bedeutet das konkret:

  • Fenster müssen technisch einwandfrei sein – keine Risse, keine defekten Beschläge, keine Undichtigkeiten, die zu Schimmel führen
  • Fenster müssen so beschaffen sein, dass Kinder nicht einfach hindurchfallen können (Absturzsicherung)
  • Fenster dürfen keine akute Sicherheitsgefahr darstellen
  • Aber: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst keinen generellen Anspruch auf Einbruchschutz. Es gibt kein Gesetz, das Vermieter verpflichtet, Fenster auf RC2-Niveau zu bringen.

    Gibt es einen Anspruch auf Mindestschutz?

    Die Rechtsprechung hat bislang keinen allgemeinen Anspruch auf Einbruchschutz als Mindeststandard des Mietrechts etabliert. Was Gerichte hingegen bejaht haben:

  • Wenn eine Wohnung in einem nachweislich besonders einbruchsgefährdeten Gebäude vermietet wird und dem Vermieter das bekannt war, kann eine besondere Aufklärungspflicht bestehen
  • Wenn eine Wohnung explizit mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen beworben wurde, die dann nicht vorhanden sind, liegt eine Pflichtverletzung vor
  • Wenn ein Einbruch durch einen offensichtlichen Baumangel (z.B. eine nicht richtig schließende Terrassentür) begünstigt wurde, kann der Vermieter haftbar sein
  • In der Praxis bedeutet das: Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter freiwillig RC2-Fenster einbaut. Aber der Vermieter muss Fenster bereitstellen, die zumindest ordnungsgemäß schließen und ihren Grundzweck erfüllen.

    Eigeninitiative des Mieters: Was ist erlaubt?

    Viele Mieter möchten selbst für mehr Einbruchschutz sorgen. Das ist grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft.

    Zustimmung des Vermieters ist erforderlich

    Jede bauliche Veränderung an der Mietsache – und das schließt den Tausch von Fenstern oder die Montage von Sicherheitsbeschlägen ein – bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch für auf den ersten Blick harmlos wirkende Maßnahmen wie das Auftragen einer Sicherheitsfolie auf Glasscheiben.

    Ausnahmen gibt es für:

  • Einfache, jederzeit rückstandslos entfernbare Gegenstände (z.B. ein mobiler Türstopper)
  • Abschließbare Fenstergriffe, die den ursprünglichen Griff lediglich ersetzen und leicht rückgebaut werden können
  • Was der Mieter selbst finanzieren kann

    Wenn der Vermieter zustimmt, kann der Mieter auf eigene Kosten:

  • Sicherheitsbeschläge nachrüsten lassen
  • Abschließbare Griffe einbauen
  • Sicherheitsfolie aufbringen
  • Fensteralarmsensoren anbringen (sofern keine baulichen Eingriffe nötig sind)
  • Diese Maßnahmen bleiben Eigentum des Mieters. Beim Auszug muss der Mieter die Maßnahmen in der Regel rückgängig machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

    Wer trägt die Kosten?

    Kosten bei vermieterveranlasstem Fenstertausch

    Wenn der Vermieter Fenster aus eigenem Antrieb erneuert und dabei auf RC2 upgradet, trägt er zunächst die vollständigen Kosten. Die Frage ist dann, ob er die Mehrkosten als Modernisierungsmieterhöhung umlegen darf.

    Nach § 559 BGB darf der Vermieter nach einer Modernisierung die Jahresmiete um 8 % der aufgewendeten Kosten erhöhen. Das gilt auch für einbruchhemmende Maßnahmen, sofern sie als Modernisierung gelten (Verbesserung der Wohnsituation gegenüber dem bisherigen Standard).

    Die Mieterhöhung ist aber auf 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren begrenzt. Der Mieter kann der Modernisierung unter bestimmten Härtegründen widersprechen.

    Kosten bei mieterseitig veranlasstem Tausch

    Tauscht der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters auf eigene Kosten Fenster aus, hat er normalerweise keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Ausnahme: Wenn der Vermieter dem Tausch unter der Bedingung der Kostenerstattung zugestimmt hat oder wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.

    KfW-Förderung bei Mietobjekten

    Die KfW-Förderung (Programm 455-E) ist auch für Vermieter zugänglich. Vermieter können die Förderung für einbruchhemmende Maßnahmen an Mietobjekten beantragen. Für Mieter selbst ist die Förderung nur zugänglich, wenn sie die Maßnahme mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten durchführen.

    Praktische Empfehlungen für Mieter

  • Sprechen Sie den Vermieter aktiv auf das Thema Einbruchschutz an – viele Vermieter sind bereit, Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, wenn sie nicht alleine zahlen müssen
  • Fordern Sie zunächst nur günstige Maßnahmen: Pilzkopfbeschläge und abschließbare Griffe kosten den Vermieter wenig
  • Holen Sie die Zustimmung des Vermieters immer schriftlich ein, bevor Sie irgendetwas verändern
  • Halten Sie fest, in welchem Zustand Sie die Fenster vorgefunden haben, damit Sie beim Auszug keinen Schadensersatz zahlen müssen
  • Fazit

    Im Mietrecht gibt es keinen generellen Anspruch auf RC2-Fenster. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters umfasst nur funktionierende, grundsätzlich sichere Fenster. Mieter, die mehr Einbruchschutz wünschen, können mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten nachrüsten – aber nur nach Absprache und mit schriftlicher Erlaubnis.

    Häufige Fragen

    Wie sicher ist Sicherheitsfenster Mietwohnungen: Wer muss gegen Einbruch?

    Mieter möchten in ihrer Wohnung sicher wohnen – und das schließt auch Einbruchschutz ein. Die Rechtsprechung hat bislang keinen allgemeinen Anspruch auf Einbruchschutz als Mindeststandard des Mietrechts etabliert.

    Welche Widerstandsklasse hat Sicherheitsfenster Mietwohnungen: Wer muss?

    Es gibt kein Gesetz, das Vermieter verpflichtet, Fenster auf RC2-Niveau zu bringen.

    Was kostet die Nachrüstung mit Sicherheitsfenster Mietwohnungen: Wer muss?

    Die Mieterhöhung ist aber auf **3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche** innerhalb von 6 Jahren begrenzt.

    Schützt Sicherheitsfenster Mietwohnungen: Wer muss auch im Erdgeschoss zuverlässig?

    eine nicht richtig schließende Terrassentür) begünstigt wurde, kann der Vermieter haftbar sein In der Praxis bedeutet das: Ein Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter freiwillig RC2-Fenster einbaut.

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