Förderung & FinanzierungLesedauer: 8 Min.Januar 2026

BAFA-Förderung BEG EM: So beantragen Sie den Zuschuss für Fenster

Die BAFA-Bundesförderung BEG EM bezuschusst neue Energiesparfenster mit 15 % – plus 5 % Bonus bei iSFP. So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt.

Was ist die BAFA-Förderung BEG EM?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Fenster, Haustüren und Fassaden können als Einzelmaßnahmen gefördert werden, ohne dass eine Komplettsanierung erforderlich ist. Damit ist die BEG EM besonders attraktiv für Hausbesitzer, die gezielt einzelne Bauteile erneuern möchten.

Der Zuschuss beträgt pauschal 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kann, erhält einen Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten – also insgesamt 20 Prozent. Dieser iSFP-Bonus soll langfristige, geplante Sanierungen belohnen und Haushalte zur schrittweisen energetischen Verbesserung motivieren.

Welche Anforderungen müssen neue Fenster erfüllen?

Nicht jedes neue Fenster wird gefördert. Das BAFA schreibt vor, dass der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Uw-Wert) einen bestimmten Grenzwert einhalten muss. Aktuell gilt:

  • Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) für Fenster und Fenstertüren
  • Ug-Wert der Verglasung ≤ 0,7 W/(m²K)
  • Für Dachflächenfenster gelten abweichende Anforderungen
  • Dieser Wert entspricht in der Praxis einer qualitativ hochwertigen Dreifachverglasung. Zweifachverglaste Fenster, die heute noch in vielen Altbauten verbaut sind, erreichen diesen Wert in der Regel nicht und sind daher nicht förderfähig. Es lohnt sich, bei der Angebotsanfrage beim Fensterbauer ausdrücklich nach den Uw-Werten zu fragen und diese schriftlich bestätigen zu lassen.

    Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen sind bei der BEG EM nicht förderfähig – nur die Kosten für Material und Handwerk zählen als förderfähige Ausgaben.

    Wie hoch ist die maximale Förderung?

    Pro Wohneinheit (WE) sind maximal 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr anrechenbar. Daraus ergibt sich bei 15 Prozent Grundförderung ein maximaler Zuschuss von 9.000 Euro – bei Vorliegen eines iSFP und 20 Prozent sogar bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

    Bei Mehrfamilienhäusern wird jede Wohneinheit separat betrachtet. Ein Gebäude mit zehn Wohneinheiten kann demnach förderfähige Kosten von bis zu 600.000 Euro geltend machen. Das macht die BEG EM auch für Eigentümergemeinschaften und Vermieter interessant.

    Wichtig: Die 60.000-Euro-Grenze bezieht sich auf alle Einzelmaßnahmen zusammen, die in einem Kalenderjahr beantragt werden. Wer sowohl Fenster als auch die Heizung tauscht, muss die Gesamtkosten im Blick behalten.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt für die BAFA BEG EM sind:

  • Privatpersonen als Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Unternehmen und Freiberufler für Wohngebäude
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Das Gebäude muss bereits fertiggestellt und mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten werden über die BEG Wohngebäude (KfW) gefördert, nicht über die BAFA BEG EM.

    Der Antrag: Schritt für Schritt

    Schritt 1: Beratung und Planung

    Bevor Sie irgendetwas beauftragen, sollten Sie sich beraten lassen. Ein Energieberater oder Fachbetrieb kann die Anforderungen prüfen und sicherstellen, dass die geplanten Fenster die technischen Voraussetzungen erfüllen. Diese Beratung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

    Schritt 2: Antrag stellen – VOR der Beauftragung

    Der wichtigste Grundsatz: Der Förderantrag muss gestellt werden, BEVOR Sie einen Handwerker beauftragen oder einen Kaufvertrag für die Fenster unterschreiben. Wer erst baut und dann fragt, geht leer aus – ohne Ausnahme. Der Antrag wird im BAFA-Kundenportal online gestellt. Sie benötigen dafür:

  • Ihre persönlichen Daten und die Adresse des Gebäudes
  • Angaben zur geplanten Maßnahme und den voraussichtlichen Kosten
  • Eine Beschreibung der vorhandenen und der neuen Fenster
  • Den iSFP (falls vorhanden) für den Zusatzbonus
  • Nach der Online-Antragstellung erhalten Sie eine Förderbestätigung (Zuwendungsbescheid), die als Genehmigung gilt. Erst danach dürfen Sie den Handwerksvertrag unterzeichnen.

    Schritt 3: Maßnahme durchführen lassen

    Nach Erhalt der Förderbestätigung beauftragen Sie den Fensterbauer. Die Maßnahme muss fachgerecht ausgeführt werden. Alle Rechnungen und Nachweise müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

    Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie beim BAFA einen Verwendungsnachweis einreichen. Dazu gehören:

  • Rechnungen des Fachbetriebs (mit Materialien und Arbeitsleistung aufgeschlüsselt)
  • Zahlungsbelege (Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)
  • Bestätigung des Fachbetriebs über die durchgeführten Maßnahmen
  • Technische Nachweise (Uw-Wert-Bescheinigung des Herstellers)
  • Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden. Erst nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss ausgezahlt.

    Häufige Fehler bei der Antragstellung

  • Antrag NACH der Beauftragung gestellt: führt unweigerlich zur Ablehnung
  • Technische Anforderungen nicht erfüllt: Uw-Wert zu hoch, kein qualifizierter Fachbetrieb
  • Unvollständige Unterlagen im Verwendungsnachweis
  • Fristen übersehen: Verwendungsnachweis muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen
  • Rechnung nur Pauschalpreis ohne Aufschlüsselung: Einzelpositionen müssen erkennbar sein
  • Kombination mit anderen Förderungen

    Die BAFA BEG EM kann in bestimmten Konstellationen mit anderen Programmen kombiniert werden. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mit dem KfW-Kredit 261 für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Jedoch kann die steuerliche Absetzbarkeit nach §35c EStG als Alternative genutzt werden, wenn keine BAFA-Förderung beantragt wurde. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Instrumente für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

    Landesprogramme können in vielen Fällen ergänzend zur BAFA-Förderung genutzt werden, sofern die Kumulierungsregeln eingehalten werden.

    Fazit

    Die BAFA-Förderung BEG EM ist der direkteste Weg zur Unterstützung beim Fenstertausch. 15 bis 20 Prozent Zuschuss auf bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit sind eine erhebliche finanzielle Entlastung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der richtigen Reihenfolge: erst beraten lassen, dann Antrag stellen, dann beauftragen – und alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

    Häufige Fragen

    Welche Förderung gibt es für BAFA-Förderung BEG EM: So?

    Neubauten werden über die BEG Wohngebäude (KfW) gefördert, nicht über die BAFA BEG EM.

    Wie beantrage ich eine Förderung für BAFA-Förderung BEG EM: So?

    Dieser iSFP-Bonus soll langfristige, geplante Sanierungen belohnen und Haushalte zur schrittweisen energetischen Verbesserung motivieren. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.

    Wie viel Förderung kann ich für BAFA-Förderung BEG EM: So bekommen?

    Daraus ergibt sich bei 15 Prozent Grundförderung ein maximaler Zuschuss von 9.000 Euro – bei Vorliegen eines iSFP und 20 Prozent sogar bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

    Kann ich mehrere Förderprogramme für BAFA-Förderung BEG EM: So kombinieren?

    Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kann, erhält einen Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten – also insgesamt 20 Prozent. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme mit dem KfW-Kredit 261 für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

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