Förderung & FinanzierungLesedauer: 7 Min.Januar 2026

Fensterförderung für Gewerbe: Was Betriebe bekommen

Auch für Betriebe und gewerbliche Gebäude gibt es Fensterförderung: BAFA BEG NWG und KfW-Programme für Nichtwohngebäude mit Investitionszuschüssen und günstigen Krediten.

Fensterförderung für Gewerbebetriebe: Eigene Programmsäule

Die bisher besprochenen Förderprogramme BAFA BEG EM und KfW 261 beziehen sich auf Wohngebäude. Gewerbliche Immobilien – Bürogebäude, Produktionshallen, Ladengeschäfte, Hotels – haben eigene Förderprogramme, die ebenfalls von BAFA und KfW verwaltet werden.

Für Betriebe, die Fenster an gewerblich genutzten Gebäuden erneuern wollen, stehen zwei Hauptprogramme zur Verfügung: die BAFA BEG Nichtwohngebäude (NWG) und das KfW-Energieeffizienz-Programm Nichtwohngebäude.

BAFA BEG NWG: Bundesförderung für Nichtwohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) funktioniert ähnlich wie die BEG EM für Wohngebäude, hat aber eigene Parameter:

  • Antragsberechtigt: Unternehmen, Freiberufler, kommunale Körperschaften, gemeinnützige Organisationen
  • Maßnahmen: Fenster, Außentüren, Dämmstoffe, Heizung, Lüftung und andere Gebäudehüllmaßnahmen
  • Technische Anforderungen: Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K (gleich wie BEG EM)
  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans (für Nichtwohngebäude: individueller Sanierungsfahrplan NWG)
  • Besonderheit bei Nichtwohngebäuden: Die maximalen förderfähigen Kosten liegen höher als bei Wohngebäuden (bis zu 1.000 Euro je m² Nettogrundfläche, maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben). Das macht die BEG NWG besonders für größere Gewerbeimmobilien interessant.

    KfW-Energieeffizienz-Programm für Nichtwohngebäude

    Das KfW-Programm 263 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Kredit) bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Sanierung gewerblicher Gebäude auf anerkannte Effizienzgebäude-Standards.

    Auch hier ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Die Effizienzgebäude-Standards für Nichtwohngebäude unterscheiden sich von den Effizienzhaus-Standards für Wohngebäude, funktionieren aber nach ähnlichem Prinzip: Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss.

    Technische Anforderungen: Gleich wie bei Wohngebäuden

    Die energetischen Anforderungen an neue Fenster in Gewerbeobjekten entsprechen denen für Wohngebäude: Uw ≤ 0,95 W/m²K. Bei Großflächenverglasung (Glasfassaden, Schaufenster, Vorhangfassaden) gelten teilweise abweichende Anforderungen, die mit einem Energieberater abgeklärt werden sollten.

    Steuerliche Absetzbarkeit für Betriebe: Betriebsausgaben und AfA

    Für gewerbliche Fenstermaßnahmen gibt es keine direkte Entsprechung zu §35c EStG (der gilt nur für selbstgenutzte Wohngebäude). Stattdessen sind Fensterkosten bei Gewerbeobjekten steuerlich als Betriebsausgaben oder über die Abschreibung (AfA) absetzbar:

  • Sofortabzug als Betriebsausgabe: Wenn die Fenster als Erhaltungsaufwand eingestuft werden
  • Lineare AfA: Bei Aktivierung als Herstellungsaufwand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Fenster: 10–15 Jahre)
  • Sonderabschreibungen: In bestimmten Fällen möglich (z.B. für kleine und mittlere Unternehmen)
  • Der steuerliche Vorteil durch Betriebsausgabenabzug ist bei gewerblicher Nutzung in der Regel größer als bei Privatpersonen, da der Körperschaftssteuersatz oder der kombinierte Einkommensteuer- und Gewerbesteuersatz anzuwenden ist.

    Investitionszuschüsse für besonders energieeffiziente Maßnahmen

    Für Betriebe im Rhein-Main-Gebiet gibt es neben BAFA und KfW weitere Fördermöglichkeiten:

  • Wirtschaftsförderung der Kommunen: Manche Städte bieten Investitionszuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in Gewerbegebäuden an
  • Regionale Wirtschaftsförderungsprogramme: z.B. über die Wirtschaftsförderung Rhein-Main
  • EU-Strukturfonds (EFRE): In einigen Fördergebieten gibt es EU-kofinanzierte Programme für gewerbliche Energieeffizienz
  • Was für gemischt genutzte Gebäude gilt

    Viele Gebäude werden gemischt genutzt – Erdgeschoss Gewerbe, Obergeschoss Wohnen. In solchen Fällen gilt:

  • Die Fenster der Wohneinheiten werden über BEG EM oder BEG WG gefördert
  • Die Fenster der Gewerbeflächen werden über BEG NWG gefördert
  • Die Kosten müssen sauber aufgeteilt werden
  • Ein Energieberater kann die korrekte Aufteilung vornehmen und sicherstellen, dass für jeden Teil das passende Förderprogramm beantragt wird.

    Besonderheiten im Rhein-Main-Gebiet für Gewerbebetriebe

    Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt haben als Wirtschaftszentren besonderes Interesse an der energetischen Modernisierung gewerblicher Gebäude. Klimaschutzkonzepte dieser Städte sehen teils eigene Gewerbeprogramme vor. Das Energiereferat Frankfurt bietet auch für Gewerbebetriebe Beratung an.

    Fazit

    Gewerbebetriebe sind bei der Fensterförderung nicht vergessen – die BEG NWG bietet denselben Grundzuschuss von 15 bis 20 Prozent wie das Wohngebäudeprogramm. Für größere Gewerbeimmobilien sind die absoluten Fördersummen durch die höheren förderfähigen Kostenobergrenzen besonders attraktiv. Betriebe sollten frühzeitig einen Energieberater einschalten, der mit Gewerbeobjekten vertraut ist.

    Häufige Fragen

    Welche Förderung gibt es für Fensterförderung Gewerbe: Was Betriebe?

    Die bisher besprochenen Förderprogramme BAFA BEG EM und KfW 261 beziehen sich auf Wohngebäude. Gewerbliche Immobilien – Bürogebäude, Produktionshallen, Ladengeschäfte, Hotels – haben eigene Förderprogramme, die ebenfalls von BAFA und KfW verwaltet werden.

    Wie beantrage ich eine Förderung für Fensterförderung Gewerbe: Was Betriebe?

    Die bisher besprochenen Förderprogramme BAFA BEG EM und KfW 261 beziehen sich auf Wohngebäude.

    Wie viel Förderung kann ich für Fensterförderung Gewerbe: Was Betriebe bekommen?

    Gewerbebetriebe sind bei der Fensterförderung nicht vergessen – die BEG NWG bietet denselben Grundzuschuss von 15 bis 20 Prozent wie das Wohngebäudeprogramm.

    Kann ich mehrere Förderprogramme für Fensterförderung Gewerbe: Was Betriebe kombinieren?

    für kleine und mittlere Unternehmen) Der steuerliche Vorteil durch Betriebsausgabenabzug ist bei gewerblicher Nutzung in der Regel größer als bei Privatpersonen, da der Körperschaftssteuersatz oder der kombinierte Einkommensteuer- und Gewerbesteuersatz anzuwenden ist.

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